Kleinerdlingen

 

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Geschichte / Mittelalter

 

 

“Kleinerdlingen” durchlief einige Namensvarianten: Erningen, Erlingen, Örningen, Ärningen, Kleinnördlingen, schließlich “Kleinerdlingen”. Der Name deutet auf einen allemannischen Sippenhäuptling “Erno” hin, der hier mit seinen Leuten Fuß gefaßt hatte.Als Teil des alten Königsgutes im Südries, zu dem auch der Königshof im späteren Nördlingen gehörte,  entstand das jetzige Dorf aus zwei sich später herausgebildeten Güterkomplexen: aus dem Nördlinger Komplex und aus der Besitzmasse der Herren von Hürnheim.Auch kirchlich durchzog diese Trennlinie bis 1602 n. Chr. die Christengemeinde: der ursprünglich zu den Hürnheimern gehörende Teil – die Edelherren waren auch in Nähermemmingen und in Holheim und südlich davon begütert – gehörte zur alten Pfarrei Holheim, umfassend Schloß und Schloßhof, die Taverne und die Dienstsölden wie Schmiede, Baderhaus und Haus des Lastknechtes. An den Schloßhof mußten Holheimer Höfe und Sölden bis zum Ende des Alten Reiches den Heuzehnten zahlen (wohl zum Unterhalt des Gemeindestiers).Mit Hilfe zweier bis 1806 gebräuchlicher Maßnormierungen (“Deininger Maß” und “Nördlinger Maß”) und einer Zusammenschau der Flurstücke der  alten Höfe lassen sich versuchsweise zwei Urhöfe ausmachen: der Hürnheimer Hof, aus dem vor 1250 die Kommende gestiftet wurde und der Nördlinger Hof, der zum Unterhalt der Nördlinger Geistlichen und Mesner beitragen mußte. Später sind durch Rodungen auf der Marienhöhe und Trockenlegung von Sumpfgebieten , aber auch durch immer wieder vorgenommene Teilungen neue Höfe gebildet worden. Die Höfe und ihre späteren Ableger standen um einen großen, vom “Bettelgraben” durchzogenen Anger, der durch Hofteilung und Vergrößerung der Wohn- und  Hofgebäude, Verlegung des Bachbettes und geänderte Straßenführung verschwand. Auch hat man später entgegen früherer Gewohnheit die Wohnhäuser bis an die Straße gebaut bzw. erweitert.Die Kommende selbst ist vermutlich aus einer Wehrturmanlage hervorgegangen, die in Ergänzung der Befestigungsanlage in Holheim als Wasserturm inmitten von damals umfangreichen Sumpfgebieten (Dorfname “Frösche”) die Straße von Ulm nach Nördlingen und den königlichen Besitz geschützt haben mag. Die Edelherren von Hürnheim haben nun in dieser – vermutlich älteren – Wasserburg vor 1250 ihr Spital gegründet und den “Brüdern des Hospitals des Heiligen Johannes zu Jerusalem” gegeben und anfänglich karg ausgestattet. Das Haus war bestimmt zur Pflege der Pilger, der Reisenden und Kaufleute und blühte zunächst auf. Wirtschaftliche Erfolge und hohes Prestige ermöglichte den Zukauf des restlichen Hürnheimer Besitzes (1273) mit Ausnahme der Vogtei über den “Heidenheimer Hof”, der ursprünglich nach Nördlingen gehörte. 1277 erwarb die Kommende vom Kloster Mönchsdeggingen die Bruckmühle in Nähermemmingen, dazu weitere Erwerbungen einig Jahre später. Als in den Jahren 1309 und 1312 die Oettinger Grafensöhne Ludwig und Friedrich in die Kommende eintraten, wuchsen den Brüdern vom Hospital des Heiligen Johannes zu Jerusalem beträchtliche Vermögenswerte und Kirchenrechte zu: Wald- und Grundbesitz und Patronate in Bissingen und Unterringingen. Auf diesem Vermögenszuwachs gründeten die Grafen von Oettingen die Erbvogtei über die Kommende und in einem über 500 Jahre dauernden Streit die spätere faktische Landeshoheit. Mit dem Aufblühen der Reichsstädte, der zunehmenden Leistungsfähigkeit der dortigen Spitäler und Gastronomiebetriebe, ebenso mit dem Aufblühen der sozial tätigen Stadt – Orden verloren die Ordensritter ihre unmittelbaren gesellschaftlichen Gründungsaufgaben in Deutschland. Lediglich der Waffendienst auf den Ordensgaleeren im Mittelmeer gab den Brüdern noch eine europäische Geltung, die sie durch ihre Erfolge gegen die Seeräuber und die expandierende türkische Seemacht zu steigern wußten. Die Kommenden hatten dann bis zur Aufhebung des Ordens 1808 lediglich die Abgaben für die Ordenszentrale in Rhodos und später in Malta abzuliefern und die Renten für den Komthur und die adskrbierten Brüder zu erbringen. Der Komthur, nicht selten Herr über mehrere Kommenden mußte von seinen Einkünften und oft genug von seinem ererbten Privatvermögen den Verwalter und das Kommendepersonal bezahlen und die Baulast für die Kommende und die eingegliederten Pfarrkirchen tragen. Die Ordensritter selbst waren bis auf die pfarrlich tätigen Seelsorgepriester meist auf Malta oder in diplomatischen Diensten, besorgten Geschäfte für ihre Familie und taten auch Dienst als Soldaten gegen die Feinde der Christenheit. Der eigentlich Herr der Kommende war der Verwalter mit seinen Untergebenen – die Komthure waren nur gelegentlich anwesend. Sie hatten auch das Privileg, in eigener Verantwortung die kirchlichen Belange zu regeln – ohne sich um den Diözesanbischof zu kümmern. Nur in den unmittelbaren religiösen Dingen (in spiritualibus) waren sie dem zuständigen Bischof Rechenschaft schuldig. Das hinderte aber den Grafen von Oettingen nicht, als Schirmvogt der Kommende im Jahre 1549 die Bestellung eines katholischen Priesters für die Pfarrei Holheim und ab 1535 für die in die Pfarrei Holheim eingegliederten Katholiken von Kleinerdlingen einzufordern und durchzusetzen.Vermutlich hat diese Fürsorge des oettingischen Hauses den Katholizismus in Kleinerdlingen und Holheim zu dieser Zeit gerettet.